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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2016 - L 3 KA 36/15   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2016 - L 3 KA 36/15 (https://dejure.org/2016,73332)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.02.2016 - L 3 KA 36/15 (https://dejure.org/2016,73332)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. Februar 2016 - L 3 KA 36/15 (https://dejure.org/2016,73332)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 68/05 B

    Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots bei der Versorgung mit Arzneimitteln,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2016 - L 3 KA 36/15
    Dem erhöhten Anteil älterer Patienten wird bereits dadurch Rechnung getragen, dass er über die gesonderte Berücksichtigung in der Sparte "R" mit erhöhten Richtgrößen auch zu einem entsprechend höheren Richtgrößenvolumen führt (vgl hierzu auch BSG, Beschluss vom 31. Mai 2006 - B 6 KA 68/05 B - juris; Clemens aaO, Rn 202 mwN).

    Soweit innerhalb der Sparte der Rentner noch weitere allgemeine Differenzierungen geltend gemacht werden - zB zwischen jüngeren und hochbetagten Rentnern - ist das BSG dem im Beschluss vom 31. Mai 2006 (aaO; vgl auch Beschluss vom 15. August 2012 - B 6 KA 100/11 B) unter Hinweis darauf entgegengetreten, dass zuverlässige Daten über die Morbidität verschiedener Alterskohorten nicht zur Verfügung stehen und deren Ermittlung für die Prüfgremien mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre, sodass es bei der typisierenden Abgeltung mit einer höheren Richtgröße bleiben muss.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2015 - L 3 KA 40/14
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2016 - L 3 KA 36/15
    Die dort angeführte Vielzahl der Krankheitsbilder - darunter vor allem sog "Volkskrankheiten" wie Bluthochdruck und Wirbelsäulenerkrankungen - ist für eine hausärztliche Praxis gerade kennzeichnend und spricht daher eher gegen eine atypische Konzentration bestimmter Krankheitsbilder (vgl Senatsurteil vom 9. Dezember 2015 - L 3 KA 40/14).

    Dass sich Patienten, die sich in fachärztlicher Behandlung befinden, zur Ausstellung von Wiederholungsverordnungen zum Hausarzt begeben, ist im Übrigen keine Besonderheit der klägerischen Praxis, sondern weithin verbreitet (vgl Senatsurteile vom 5. März 2014 - L 3 KA 90/12 - und vom 9. Dezember 2015 - L 3 KA 40/14).

  • BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 18/92

    RLV 2009 - Verlangen Sie eine Offenlegung der Fallwertberechnung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2016 - L 3 KA 36/15
    Die Anforderungen an die Darlegungen dürfen allerdings nicht überspannt werden, zumal sich gerade Maßnahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung regelmäßig an einen sachkundigen Personenkreis richten (vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 23).
  • BSG, 15.11.1995 - 6 RKa 58/94

    Zulässigkeit der Mitwirkung einer bei der Kassenärztlichen Vereinigung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2016 - L 3 KA 36/15
    Insbesondere ist es zur Erfüllung der den Prüfgremien obliegenden Begründungspflicht nicht erforderlich, ausdrücklich auf vom Arzt geltend gemachte Praxisbesonderheiten einzugehen, für deren Vorliegen sich im Prüfverfahren keine konkreten Anhaltspunkte ergeben haben und zu denen keine substantiierten Ausführungen erfolgt sind (BSG SozR 3-1300 § 16 Nr. 1; vgl hierzu auch Engelhard in: Hauck/Noftz, SGB V, Stand: November 2015, § 106 Rn 579 mwN).
  • BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 35/94

    Berücksichtigung von Praxisbesonderheiten bei der vertragsärztlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2016 - L 3 KA 36/15
    Weil schwierige Behandlungsfälle regelmäßig in jeder Arztpraxis anzutreffen sind - und nach den Erfahrungen des Senats auch in jeder Richtgrößenprüfung geltend gemacht werden -, muss der betroffene Arzt vielmehr den besonderen Zuschnitt seines Patientengutes beschreiben und plausibel machen, aus welchen Gründen seine Praxis signifikant vom insoweit sonst üblichen Arztgruppendurchschnitt abweicht (st Rspr; vgl hierzu ua BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 27 und 49, für die Richtgrößenprüfung bestätigt ua durch BSG SozR 4-2500 § 84 Nr. 2; vgl auch die zusammenfassenden Ausführungen von Clemens in: jurisPK-SGB V, 3. Aufl, § 106 Rn 203 mwN).
  • BSG, 30.11.1994 - 6 RKa 16/93

    Grenzwerte - Festlegung - Vertragsarzt - Wirtschaftlichkeitsprüfung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2016 - L 3 KA 36/15
    Daher ist es auch erforderlich, dass die Prüfgremien ihre Ausführungen zum Vorliegen der Voraussetzungen für Maßnahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung in dem zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens ergehenden Bescheid derart verdeutlichen, dass im Rahmen der - infolge von Beurteilungs- und Ermessensspielräumen der Gremien eingeschränkten - sozialgerichtlichen Überprüfung zumindest die zutreffende Anwendung der einschlägigen Beurteilungsmaßstäbe im Einzelfall erkennbar und nachvollziehbar ist (vgl hierzu ua BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 25 mwN).
  • BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 52/96

    Bestimmung der Grenze zum offensichtlichen Mißverhältnis in der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2016 - L 3 KA 36/15
    Die Ausführungen in einem Regressbescheid müssen lediglich erkennen lassen, wie das Behandlungsverhalten eines Arztes bewertet worden ist und auf welchen Erwägungen die getroffene Kürzungsmaßnahme beruht (vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 41).
  • BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 100/11 B
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2016 - L 3 KA 36/15
    Soweit innerhalb der Sparte der Rentner noch weitere allgemeine Differenzierungen geltend gemacht werden - zB zwischen jüngeren und hochbetagten Rentnern - ist das BSG dem im Beschluss vom 31. Mai 2006 (aaO; vgl auch Beschluss vom 15. August 2012 - B 6 KA 100/11 B) unter Hinweis darauf entgegengetreten, dass zuverlässige Daten über die Morbidität verschiedener Alterskohorten nicht zur Verfügung stehen und deren Ermittlung für die Prüfgremien mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre, sodass es bei der typisierenden Abgeltung mit einer höheren Richtgröße bleiben muss.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.06.2012 - L 7 KA 99/09

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Richtgrößenprüfung - Praxisbesonderheiten -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2016 - L 3 KA 36/15
    In diesem Zusammenhang weist der Senat darauf hin, dass er auch nicht die vom Kläger angeführte Auffassung des LSG Berlin-Brandenburg (im Urteil vom 6. Juni 2012 - L 7 KA 99/09 - juris) teilt, wonach die Prüfgremien im Klageverfahren (generell) nicht mehr damit gehört werden könnten, das Vorbringen des geprüften Arztes sei unsubstantiiert gewesen, wenn sie auf der Grundlage des Vortrags im Verwaltungsverfahren bereits in eine Sachprüfung über das Vorliegen bestimmter Praxisbesonderheiten (hier: hinsichtlich des besonderen Verordnungsbedarfs von einem Patienten) eingestiegen seien.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2014 - L 3 KA 90/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2016 - L 3 KA 36/15
    Dass sich Patienten, die sich in fachärztlicher Behandlung befinden, zur Ausstellung von Wiederholungsverordnungen zum Hausarzt begeben, ist im Übrigen keine Besonderheit der klägerischen Praxis, sondern weithin verbreitet (vgl Senatsurteile vom 5. März 2014 - L 3 KA 90/12 - und vom 9. Dezember 2015 - L 3 KA 40/14).
  • SG Hannover, 01.06.2016 - S 78 KA 214/15
    Demgegenüber hat das LSG Niedersachsen-Bremen in vergleichbaren Fallkonstellationen einen substantiierten Vortrag zu Praxisbesonderheiten stets verneint (zuletzt: Urteil vom 24.02.2016 - L 3 KA 40/13; Urteil vom 24.02.2016 - L 3 KA 36/15).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2017 - L 3 KA 11/15
    Die fehlende Substantiierung des klägerischen Vortrags steht aber der Annahme entgegen, auch die übrigen geltend gemachten Patienten müssten zu ihren Gunsten anerkannt werden oder der Beklagte hätte zumindest näher begründen müssen, warum diese Versicherten nicht berücksichtigt worden sind (st Senatsrspr, vgl Urteile vom 27. November 2013 - L 3 KA 8/11 - und vom 24. Februar 2016 - L 3 KA 36/15).
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